Preise

Der Tagsatz wird vom Land Steiermark durch die LEVO (Leistungsverordnung) geregelt und ist Steiermark weit gültig.

Berechnet wird nach dem Einkommen des Bewohners, 80% davon werden zur Zuzahlung zu den Heimkosten verwendet. 20% der Pension, die 13. und 14. Pensionsbezüge und das Taschengeld (€ 55,20) verbleiben dem/der BewohnerIn.
Für nähere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Sozialarbeiterin.

Zahlungsmodalitäten:

Die Verpflegungskosten sind im Vorhinein zu bezahlen.

Rechenbeispiel für Frau X