Sollten das Einkommen der BewohnerInnen für die Bezahlung nicht ausreichen, so muss spätestens am Aufnahmetag (LEVO-SHG) beim Magistrat (wenn der Hauptwohnsitz länger als drei Monate vor der Antragstellung in Graz- Stadt war) oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft je nach Hauptwohnsitz um eine Zuzahlung zu den Heimkosten angesucht werden. Sollte von Seiten des Sozialhilfeträgers eine Zuzahlung gewährt werden, so bezahlen die BewohnerInnen 80% vom Gesamteinkommen und das Pflegegeld als Eigenleistung.
Der Einbettzimmerzuschlag (pro Tag 8,80 € inkl. 10 % MwSt) wird bei bezuschussten Bewohnern nicht vom Sozialhilfeträger übernommen und ist vom Bewohner selbst zu zahlen. Es handelt sich bei der Zurverfügungstellung eines Einzelzimmers nicht um eine Grundleistung im Sinne der Vereinbarung mit dem Land Steiermark.
Als Taschengeld bleiben den BewohnerInnen:
- Die übrigen 20 % der Pension
- 55,20 € vom Pflegegeld, sowie der 13. und 14. Monatsbezug der Pension